die wichtigsten Infos dazu

Der Kitagutschein

Im Betreuungsvertrag, den Sie mit uns schließen, sind die monatlichen von Ihnen zu tragenden Kosten der Betreuung Ihres Kindes vereinbart. Wenn sie eine Bezuschussung durch die Stadt Hamburg wünschen, müssen sie uns rechtzeitig, auf jeden Fall vor dem ersten Kindergartentag, den entsprechenden Kita-Gutschein vorlegen, damit wir Ihnen nur den von der Behörde errechneten Familienanteil abbuchen. Weiter Informationen zum Hamburger Gutscheinsystem finden Sie hier.

Falls sie eine Veränderung Ihres Betreuungsbedarfes planen, bedarf dies einer Vertragsänderung, die Sie bitte 3 Monate im Voraus mit uns absprechen.

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